Da die Pflichtangaben nach einer kleinen Gesetzestextänderung nun auch für E-Mails gelten und einige Firmen mit Abmahnungen um sich werfen, sind diese Infos der IHK über Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sicherlich für viele interessant.
Ich nutze zwar keinen Exchange Server, aber einige meiner Leser. Darum hier auch noch gleich zwei Links:
Am 29.07.2005 entschied das Oberlandesgericht Köln über die Frage, wer für die Erstellung des Pflichtenhefts verantwortlich ist. Kunde oder Dienstleiter?
Zitat: „Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462). Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52).“
Nachzulesen in der Suche des NRW Suchportals (Aktenzeichen 19 U 4/05)
Wie Harry Zingel selbst schreibt: Eine massive Ressource für Betriebswirschaftler.
Zig Skripte, Beispiele und Dateien zum Thema Buchführung, Controlling, Recht, … Vielen Dank Harry :)
Schon komisch. Ich benötige diese Nummer so oft, daß ich sie in meinen blog schreibe. 8°|
0800-330 1000
Wer seinem Kunden die AGB oder das Impressum formuliert, läuft nicht nur Gefahr ein Bußgeld in Höhe von 5000,- € (§ 8 des Rechtsberatungsgesetzes) bezahlen zu müssen, sondern auch, für den aus falschen Angaben entstandene Schaden selbst tragen zu müssen.
Falle für Webdesigner und Shopprogrammierer: Haftung bei illegaler Rechtsberatung - Knowledgecenter - Recht - ComputerPartner