07
Apr
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Wer ist für die Erstellung des Pflichtenhefts verantwortlich?

Am 29.07.2005 entschied das Oberlandesgericht Köln über die Frage, wer für die Erstellung des Pflichtenhefts verantwortlich ist. Kunde oder Dienstleiter?

Zitat: „Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462). Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52).“
Nachzulesen in der Suche des NRW Suchportals (Aktenzeichen 19 U 4/05)


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